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PRESSEMITTEILUNG - Das Verfassungsgericht wird beschliessen ob die Pflicht der kostenlosen Impfung gegen Tollwut konditioniert werden kann oder nicht

PRESSEMITTEILUNG - Das Verfassungsgericht wird beschliessen ob die Pflicht der kostenlosen Impfung gegen Tollwut konditioniert werden kann oder nicht

Die Instanz des Berufungsgerichtes Cluj hat am 13. Januar das Verfahren eingestellt und das Verfassungsgerichtshof, zwecks Lösung der vom ”Registrul Electronic al Animalelor Domestice și de Companie" [„Elektronisches Verzeichnis der Haustiere”] (R.E.A.D.C.) angehobene Ausnahmeder Verfassungswidrigkeit benachrichtigt.

Der Verein R.E.A.D.C. in Turda hat die Staatliche Behörde für Veterinärwesen, Pflanzengesundheit und Lebensmittelsicherheit (A.N.S.V.S.A.) und die Tierärztekammer (C.M.V.) beim Gericht angeklagt und die Nichtigkeiterklärung mehreren Artikeln der Anordnung Nr. 1 vom 07.01.2014, welche die Vorschriften betreffend die Identifizierung und Eintragung der Hunde ohne Herrchen regeln, beantragt.

Der Verein schätzt, daß:

- die kostenlose Impfung gegen Tollwut bedingt von der Zahlung des Mikrochips und der Eintragung im „Registrul de evidenţă al câinilor cu stăpân“ [Verzeichnis der Hunde mit Herrchen] (RECS), verwaltet von der Tierärztekammer (C.M.V.) missbräuchlich ist.
- der Preis für den Mikrochip und die Arbeitsaufwendung für dessens Implantation, eine freie Verhandlung zwischen dem Tierarzt und dem Tierbesitzer ist.
- die Tollwutimpfung obligatorisch und kostenlos im ganzen Land ist und von den dienstleistenden Tierärzte kostenlos allen Hunden mit Herrchen gemacht werden muss.

Die Beschreibung des Kontextes:

Die Evidenz der Impfungen gegen Tollwut wurde von der A.N.S.V.S.A. [Staatliche Behörde für Veterinärwesen, Pflanzengesundheit und Lebensmittelsicherheit] verwaltet, aber dieses Verzeichnis wurde nur zum Teil „privatisiert”, und zwar nur was die Hunde mit Herrchen anbetrifft; die Stadtheime blieben dem Staat unterordnet, da man von diese kein Geld erhalten konnte.

Die Teil„Privatisierung” des A.N.S.V.S.A. –Registers, unter der Bezeichnung RECS [Verzeichnis der Hunde mit Herrchen], wurde der C.M.V. [Tierärztekammer] zugeordnet, unter Koordonierung des Abgeordneter und Ex-Vorsitzender der A.N.S.V.S.A. [Staatliche Behörde für Veterinärwesen, Pflanzengesundheit und Lebensmittelsicherheit], Liviu Harbuz, welcher auch an der Verfassung des Gesetzes Nr. 258 /2013 teilgenommen hatte. Wir vermerken, daß er zum Zeitpunkt der Verfassung des oben erwähnten Gesetzes und auch gegenwärtig die Position als erster Vizepräsident der C.M.V. [Tierärztekammer] belegt.

Diese Aussagen sind von den für die Verfassung des betreffenden Gesetzes befragten Verbände und Personen unterstützt.

Die ehemalige Regierung, der Landwirtschaftsminister, die A.N.S.V.S.A. [Staatliche Behörde für Veterinärwesen, Pflanzengesundheit und Lebensmittelsicherheit] und die C.M.V. [Tierärztekammer], haben die Hundebesitzer nicht über deren Grundrecht betreffend die kostenlose Impfung gegen Tollwut informiert, obwohl das Verband R.E.A.D.C. [„Elektronisches Verzeichnis der Haustiere”], in diesem Sinne, jeder einzelnen Behörde mehrere Mahnschreiben, durch öffentliche Briefe, schon ab Dezember 2013, wodurch sie diese Misshandlungen angezeigt wurden, geschickt hat. Die Behörden haben bis heute noch nicht reagiert.

Wir beantragen die Untersuchung der Personen die für die Begehung der Straftaten, bestraft durch Art. 35, Absatz 1 und 2 Strafgesetzbuch, betreffend die Verbreitung von Krankheiten an Tiere oder Pflanzen, schuldig sind.

Die Konditionierung der kostenlosen Impfung mit Leistung einer Zahlung, im Gruppeninteresse, ist ein vorsätzlicher Angriff gegen die öffentliche Gesundheit, welcher dazu geführt hat, daß in der Zeitspanne 2014 – 2015 weniger als 20% der gesamten Anzahl von Hunde des Landes gegen Tollwut geimpft wurde.

Dies ist eine gesetzliche Erpressung der Bevölkerung, vergessend die Realität der grausamen Armut im ländlichen rumänischen Umfeld, wo die meisten Haushalte und Hirte den Hund für Schutz und Sicherheit besitzen und nicht als Haustier.

Die Bürger können mit Geldstrafen von bis ca. 1.000 Euro bestraft werden, wenn sie ihre Tiere nicht anmelden.

Die Tierbesitzer müssen, laut dem Verwaltungsstrafverfahren, von den Geldbußen befreit werden. Hier wird festgelegt: „Um ein Gesetzesverstoß zu begehen, müssen die natürlcihe Personen in Willens- und Handlungsfreiheit handeln, beziehungsweise die Entscheidung diese Tat zu begehen soll nicht von außen auferlegt werden, Tatsache welche seine Handlungskraft und die Kraft Herr seiner Handlungen zu sein zerstören würde.“

Das Verlassen der Hunde ist auch eine Konsequenz dieser Gesetze von finanzielle Ausbeutung mit Hilfe einiger Abgeordneten, die persönlichen Interesse oder Gruppeninteresse haben.

Die Klage beim Gericht trug den Titel: „Geld, vor die öffentliche Gesundheit”.

R.E.A.D.C. und ihr Partner Tasso e.V. Deutschland haben den Fall an die EU-Foren weitergeleitet, durch den Projektkoordinator Herr Marin Bleidner, welcher den EU-Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Vytenis Andriukaitis, betreffend dieses vorsätzlichen Missbrauches informiert hatte. Der Europaabgeordnete Bernhard Stefan Eck, Vizepräsident der Kommission für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit im EU-Parlament, hat uns im Rahmen unserer Begegnungen versprochen, diese Missbräuche zu überwachen und Kontrollverfahren einzuleiten.

Gemäß des Statutes einer Non-Profit Nichtregierungsorganisation, bekämpfen wird weiterhin die missbräuchliche Handlungen des Systems, welches den Ziel dieser kostenlosen Kampagne, gewidmet dem Schutz der Gesundheit der Bürger und der Tiere in Rumänien, unterschlagen hat.

Das Recht der Tiere ohne das Recht der Tierbesitzer ist ein Akt des Zynismus!

Kontakt:

Iulia Iozsa
Manager R.E.A.D.C.
Anschrift:
Aleea Plopilor –Str. 3, Apt. 56
Turda, Kreis Cluj
Telefon:
+(40)364.887.661; 0771.123519,
E-mail: info@readc.ro
www.readc.ro
 
 
 
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